Hygieneinspektion  Labor Dr. Rabe

Frillendorfer Straße 154

45139 Essen

Labor Dr. Rabe  Hygieneconsult

Tel.: 0201/20187-0

 

Fax: 20187-11

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Bestandsanlagen
(Bestandsschutz für ältere Raumlufttechnische Anlagen)

Für Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen), die vor dem Erscheinen der jeweils gültigen VDI 6022 erstellt wurden, gilt zunächst ein entsprechender Bestandsschutz, vergleichbar dem für den baulichen Brandschutz. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch die RLT-Anlage keine Befindlichkeitsstörungen der Nutzer verursacht werden.

Im Interesse einer dauerhaften Sicherstellung der hygienischen Qualität sind als Ersatzmaßnahmen insbesondere bei Altanlagen häufigere Hygienekontrollen und -inspektionen durchzuführen und einfache Sanierungsmaßnahmen sofort einzuleiten. Zu empfehlen ist es auch, einen Stufenplan zur vollständigen Umsetzung der VDI 6022 - soweit baulich möglich - aufzustellen.

Bei starken Hygienemängeln oder schweren Befindlichkeitsstörungen der Nutzer ist eine Sanierung in jedem Falle notwendig. Darüber hinausgehende Forderungen aus dem Arbeitsrecht, zum Beispiel durch die Berufsgenossenschaften, sind unbedingt zu beachten.

Ohne nähere Betrachtungen ist jedoch anzumerken, dass in der Regel ein möglicher Bestandsschutz schon bei geringsten Änderungen an einer RLT-Anlage entfällt (z.B. Nachrüstung oder Austausch regeltechnischer Einrichtungen usw.).

Einen Bestandsschutz rechtssicher darzustellen, dürfte in der Praxis kaum möglich sein. Nach Ansicht von Gerichten haben beispielsweise Mietparteien in Immobilienobjekten auch dann Anspruch auf den Betrieb vorhandener Anlagen nach dem Stand der Technik, wenn diese Gebäude unter anderen als den geltenden Anforderungen errichtet wurden.

 

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