Hygieneinspektion  Labor Dr. Rabe

Frillendorfer Straße 154

45139 Essen

Labor Dr. Rabe  Hygieneconsult

Tel.: 0201/20187-0

 

Fax: 20187-11

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Der Betreiber ist für die Umsetzung der VDI 6022 verantwortlich (Betreiberpflicht)

Die Unternehmensleitung ist für die betriebliche Umsetzung der VDI 6022 verantwortlich. Das ArbSchG §3 weist auf die Grundpflichten des Arbeitgebers hin. Demnach hat der Arbeitgeber zur Planung und Durchführung der Maßnahmen unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten

  1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie
     
  2. Vorkehrungen zu treffen, dass die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.

Die einzelnen Fachabteilungen wie das kaufmännische und das technische Gebäudemanagement sowie die Arbeitssicherheit sorgen für die praktische Umsetzung präventiver Maßnahmen. Werden die in der VDI 6022 festgelegten Wartungs- und Reinigungsmaßnahmen sowie die Hygieneinspektionen nicht oder nur teilweise beim Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) berücksichtigt, so können das Organisationsverschulden und die Umkehr der Beweislast rechtliche Bedeutung gewinnen:

Überwachung der VDI 6022 in der Praxis

Die Überwachung der Einhaltung der VDI 6022 ist staatliche Aufgabe und wird von Gewerbeaufsichtsämtern beziehungsweise den Ämtern für Arbeitsschutz wahrgenommen. Technische Aufsichtsbeamte dieser Organisationen sowie der technische Aufsichtsdienst der Berufsgenossenschaften (Träger der gesetzlichen Unfallversicherung) überprüfen die betriebliche Umsetzung.

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