Hygieneinspektion  Labor Dr. Rabe

Frillendorfer Straße 154

45139 Essen

Labor Dr. Rabe  Hygieneconsult

Tel.: 0201/20187-0

 

Fax: 20187-11

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§

Gesetzliche Forderungen im Zusammenhang mit der Rechtswirksamkeit der VDI 6022

Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet jeden Arbeitgeber,

  1. In umschlossenen Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein.
     
  2. Ist für das Betreiben von Arbeitsstätten eine raumlufttechnische Anlage erforderlich, muss diese jederzeit funktionsfähig sein. Eine Störung muss durch eine selbsttätige Warneinrichtung angezeigt werden. Es müssen Vorkehrungen getroffen sein, durch die die Beschäftigten im Fall einer Störung gegen Gesundheitsgefahren geschützt sind.
     
  3. Werden Klimaanlagen oder mechanische Belüftungseinrichtungen verwendet, ist sicherzustellen, dass die Beschäftigten keinem störenden Luftzug ausgesetzt sind.
     
  4. Ablagerungen und Verunreinigungen in raumlufttechnischen Anlagen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung durch die Raumluft führen können, müssen umgehend beseitigt werden.


    Mit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes ArbSchG am 21.08.1996 wurde der Begriff „der Stand der Technik“ (§4) in den Gesetzestext übernommen. Die VDI-Richtline 6022 spiegelt den Stand der Technik wieder und erhält somit Rechtscharakter (Rechtsförmlichkeit). Die VDI 6022 ist eine Richtlinie, die eine ganzheitliche Formulierung von hygienisch begründeten baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen hinsichtlich der Planung, der Fertigung, der Ausführung, des Betreibens und der Instandhaltung von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) darstellt. Diese Anforderungen an RLT-Anlagen dienen in erster Linie dem Gesundheitsschutz für Personen. Die Verantwortlichkeit zur Umsetzung der VDI 6022 liegt bei der Unternehmensleitung.
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