Nutzen für die Betreiber von RLT-Anlagen und deren Mitarbeiter
Mit der Hygieneinspektion nach der VDI-Richtlinie 6022 Bl. 1 und Bl. 2 kommen Sie gleich mehreren Forderungen nach:
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Sie entdecken und verhindern die Ansiedlung von Keimen, bevor es Beanstandungen gibt.
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Sie dokumentieren jedem Aufsichtsbeamten die regelmäßige Überwachung der Hygiene nach dem Stand der Technik, die eine anspruchsvolle Forderung des Gesetzgebers darstellt.
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Sie entsprechen den gesetzlichen Regelungen des Arbeitsschutzes, der VOB (Teil C), der VDI 6022 und anderen DIN-Vorschriften.
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Sie kommen der Sorgfaltspflicht und ihrer Verantwortung als Betreiber von RLT-Anlagen gegenüber ihren Mitarbeitern nach.
Der direkte und messbare Nutzen
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Viele Befindlichkeitsstörungen bei Mitarbeitern treten nach einer Hygieneinspektion und Reinigung der RLT-Anlagen nicht mehr auf.
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Gutes Raumklima für gesunde, motivierte und leistungsstarke Mitarbeiter - niedriger Krankenstand und gute Leistungen
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Sie tragen zur Verbesserung Ihres TQM-Systems (Total-Quality-Management-System) bei und erlangen eine Imageaufwertung.
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Erhalt des Gebrauchs- und Immobilienwertes durch Schimmelpilzvermeidung
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Mit der Hygieneinspektion nach der VDI-Richtlinie 6022 durch einen neutralen Gutachter haben Sie Rechtssicherheit. Kostenintensive Beweislast entfällt bei Rechtsstreiten.
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Keine kostenintensiven Beanstandungen durch Behörden
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Kontrolle der Wartung bzw. der Wartungsfirma
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Senkung von Energiekosten und Leistungsverlusten
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Brandvermeidung
Kosten für die Wartung und Hygieneinspektionen der RLT-Anlagen werden mittelfristig durch Kosteneinsparungen aufgefangen.