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Einleitung
Die Arbeitsstättenverordnung verlangt vom Arbeitgeber, dass er seine Arbeitsplätze mit "gesundheitlich zuträglicher Luft" zu versorgen hat. Wie dies zu geschehen hat, wurde für den Bereich der mechanisch belüfteten Arbeitsplätze durch die 1998 in Kraft getretene VDI Richtlinie 6022 „Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen – Büro- und Versammlungsräume“ konkretisiert. In zahlreichen Einzelfestlegungen wurden die Anforderungen beschrieben, die einerseits die Planer und andererseits die Errichter von RLT-Anlagen, ferner die Hersteller von Geräten und Komponenten und schließlich die Betreiber der Anlagen zu beachten hatten, um hygienisch einwandfreie Luft in den von den Anlagen versorgten Räumen zu gewährleisten.
Um die betroffenen Personenkreise fit zu machen für einen sachgerechten Umgang mit den einschlägigen Hygienefragen. wurde in Blatt 2 der VDI 6022 (1999) Schulungen und deren Inhalte - abgestimmt auf zwei Zielgruppen - beschrieben.
Dass eine derartige Richtlinie zu einem völlig neuen Themenkreis noch verbesserungswürdig war, liegt in der Natur der Sache. Als 2002 Blatt 3 der VDI 6022 („Gewerbe- und Produktionsbetriebe“) veröffentlicht wurde, war in ihr eine größere Zahl von Änderungen gegenüber Blatt 1 vorgenommen worden. Die unterschiedlichen und unterschiedlich konkreten Anforderungen der beiden Blätter zu ihren jeweiligen Gültigkeitsbereichen machte eine Harmonisierung der beiden Blätter erforderlich. Diese erfolgte im Zuge einer völligen Neuordnung der Richtlinie.
Blatt 1 und Blatt 3 wurden zusammengefasst und als Blatt 1 im April 2006 veröffentlicht. In dieses Blatt 1 wurde das frühre Blatt 2 (Hygieneschulungen) integriert. Für die bisher wenig konkretisierten mikrobiologischen Untersuchungen wurde ein neues Blatt 2 geschaffen, das im Juli 2007 erschien und Festlegungen zur Methodik und zu Bewertungskriterien enthält. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen der alten und der neuen Fassung gegenüber gestellt und erläutert.
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Übersichtlichkeit und Klarheit
- Die Zusammenführung von Blatt 1 und Blatt 3 schafft eine einheitliche Gültigkeit mit gleichen Standards für alle betroffenen Gebäude und Räume sowie Anlagen und Geräte. Die Richtlinie gilt für Büro- und Versammlungsräume und für Produktionsräume und - das ist neu - für Wohngebäude.
- Bei den Räumen ist nun klar definiert, dass in gewerblichen Räumen die VDI 6022 nur für solche Räume gilt, in denen sich ständige Arbeitsplätze (entsprechend der berufgenossenschaftlichen Definition) befinden.
- Klar gefasst ist nun auch der Gültigkeitsbereich in Bezug auf die Geräte: Nicht nur zentrale RLT-Anlagen mit ihren dezentralen Geräten sind betroffen, sondern auch isolierte dezentrale Klimageräte einschließlich mobiler Geräte.
- Eine Richtlinie die zwei völlig verschiedene Disziplinen - Hygiene und RLT-Technik miteinander verbindet, erreicht ihre Ziele besser, wenn sie auch die unterschiedlichen Terminologien verbindet. Das neu eingefügte Kapitel "Begriffe und Definitionen" ist hierfür hilfreich.
- Der Klarheit dient auch eine Tabelle, die die vorrangigen Verantwortlichkeiten von Planern, Herstellern, Anlagenbauern und Betreibern gegeneinander abgrenzt.
- Schließlich sind in die Richtlinie mehrfach Querverweise auf andere einschlägige Richtlinien und Normen (VDI 3803, DIN EN 13779) aufgenommen worden, während umgekehrt in den Novellierungen dieser Richtlinien auf die VDI 6022 verwiesen wird;Widersprüche wurden weitgehend ausgeräumt.
Bestandsschutz
- Klar geregelt ist nun auch der Bestandsschutz: Anlagen, die bestimmte Anforderungen der VDI 6022 nicht erfüllen und vor dem Inkrafttreten der jeweiligen Fassung, in der die betreffende Anforderung erstmals aufgeführt ist, errichtet wurden, müssen nicht nach- oder umgerüstet werden. Vielmehr unterliegen sie einer intensiveren Hygiene-Überwachung. Bei Gesundheitsbeschwerden, die mit der RLT-Anlage in Verbindung gebracht werden, ist jedoch eine Sanierung erforderlich.
Vergleichsluft
- Ein Grundsatz, der in der neuen VDI 6022 präzisiert wird, besagt, dass durch die RLT-Anlage die Qualität der Raumluft nicht verschlechtert werden darf. Um dies zu prüfen, wird die Zuluft verglichen mit der Vergleichsluft. Diese ist bei zentralen RLT-Anlagen die gesundheitlich zuträgliche Außenluft, bei RLT-Anlagen, dezentralen RLT-Geräten und Endgeräten mit Sekundärluft (ohne Außenluftbeimischung) die gesundheitlich zuträgliche Raumluft, bei RLT-Anlagen und -Geräten, die mit Außenluft und Sekundärluft als Zuluft betrieben werden, die Außenluft und Raumluft entsprechend ihrem Mischungsverhältnis.
- Die Bewertung erfolgt an Hand der Messung der Konzentration von Bakterien und Schimmelpilzen in Luftproben. Die Methodik der Probenahme und der Analytik ist in Blatt 2 beschrieben.
Mehr Verantwortung für Planer
- In den früheren Fassungen der VDI 6022 waren manche Angaben eindeutig vorgegeben. Beispielsweise war als Mindestabstand zwischen Außenluftdurchlass und Fortluftdurchlass 10 m genannt. In der aktuellen Fassung heißt es dagegen, dass die Durchlässe so zu planen sind, dass die Fortluft nicht in den Außenluftdurchlass gelangen kann. Entsprechendes gilt für den Mindestabstand des Außenluftdurchlasses über Grund bzw. über Dach. Jetzt muss der Planer selbst entscheiden, wie die Durchlässe kontaminationsfrei und verschmutzungsfrei angeordnet werden sollen. Die Aufgabe ist nicht einfacher geworden.
Hygieneinspektion und Hygienekontrollen
- Für die Hygiene-Erstinspektion gelten andere Anforderungen als an die nachfolgenden Hygieneinspektionen: Bei der Erstinspektion werden vorwiegend die technischen Gegebenheiten in Bezug auf die Planung, auf die eingebauten Geräte und Komponenten und auf die Bauausführung geprüft. Das Schwergewicht der nachfolgenden Hygieneinspektionen liegt auf der Prüfung des hygienebewussten Betriebes durch mikrobiologische Luftproben und Abdruckproben.
- Der mikrobiologische Prüfumfang der Hygieneinspektion wurde erweitert: Auch für offene Rückkühlwerke wurde die Untersuchung auf Legionellen eingeführt. Bei Umlaufsprühbefeuchtern sollen erforderlichenfalls zusätzlich Pseudomonaden untersucht werden.
- Der Prüfumfang muss praxisgerecht sein. Beispielsweise soll bei größeren Anlagen mit mehr als 20 gleichartigen Geräten oder Endgeräten von diesen nur eine repräsentative Stichprobe bei den Hygieneinspektionen geprüft werden. Bei der Erstinspektion ist allerdings eine vollständige Prüfung erforderlich. Bei den Hygienekontrollen kann das Kontrollintervall von halbmonatlich auf monatlich erweitert werden, wenn bei mindestens drei aufeinander folgenden bakteriologischen Prüfungen des Umlaufwassers (Dipslides) der Richtwert der Keimbelastung eingehalten wurde.
- Die Anforderungen an das Personal, das die Hygieneinspektionen durchführt, wurden klarer definiert.
- Die wichtigste Neuerung ist die Einführung einer neuen Schulungskategorie C, die nur eine Unterweisung beinhaltet. Unterwiesen in Hygienefragen wird Reinigungs- und Wartungspersonal, das einfache Lüftungsanlagen betreut. Auch Betreiber von Wohnungslüftungsanlagen sind nach Kategorie C zu unterweisen.
Vergleich VDI 6022(1998) vs. VDI 6022(2006) in tabellarischer Übersicht (Pdf)

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